INFO "Berechtigte Personen":

Die "Berechtigten Personen" sind "Aktive Schützen" des Vereins, denen   spezielle Aufgaben übertragen wurden und so einen besonderen Status im Verein haben.

Sie haben während der Schießzeiten freien Zutritt zum Schießstand und auch Aufgaben zu erfüllen.

Die erste "Berechtigte Person", die den Schießstand betritt, hat die Aufgabe der Schießaufsicht (Schießleiter) zu übernehmen.

 

Weiteres in den Regelwerken des Vereines!

 

INFO Zutrittsordnung + Waffengesetz:

Schießordnung V02-2012.pdf
PDF-Dokument [88.6 KB]

 

Weitere Info's folgen!